FAQ zum Datenschutz

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Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung

Sie haben in Ihrer Agentur mit einer Vielzahl von personenbezogenen Daten zu tun. Das sind in erster Linie die Daten über Ihre Kunden oder Interessenten für ein Versicherungsprodukt, aber auch Daten Ihrer Mitarbeiter, Daten von Bewerbern, Interessenten, Lieferanten und sonstigen Personen, wozu auch Ansprechpartner der Versicherungsunternehmen gehören.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt ab dem 25.05.2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO gilt direkt und unmittelbar in allen Ländern der Europäischen Union. Das derzeit noch gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt dann außer Kraft. 

Ergänzend zur DSGVO wird mit dem 25.05.2018 ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) in Kraft treten. Dabei werden die wesentlichen Grundsätze zum Umgang mit personenbezogenen Daten aber durch die DSGVO bestimmt.
 

Was ist Datenschutz?

Ein wesentlicher Zweck der EU-Datenschutzgrundverordnung ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, soweit das durch Rechtsvorschriften erlaubt ist oder der Betroffene einwilligt.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Das sind z.B. Angaben über den Kunden selbst, wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Einkommen, Gesundheitszustand, Ziele und Wünsche des Kunden, Hobbies, Angaben über Grundbesitz, Kraftfahrzeuge, Immobilienbesitz, Angaben über Versicherungen, ob jemand Haustiere hat und vieles mehr. 

Dabei kann es sich aber auch um bloße Nummern oder Kennziffern handeln, mit denen eine Person ggf. über die Einholung von Zusatzinformationen identifiziert werden kann, wie z.B. Schadennummer, Kunden-Nr. oder auch IP-Adressen im Rahmen der Nutzung des Internets.

Die DSGVO regelt außerdem besonders sensible Daten gesondert, deren Verarbeitung nur in besonderes aufgeführten Fällen zulässig ist. Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören solche über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, genetische und biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten und Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit. 

Die allermeisten Daten, die Sie in Ihrer Agentur bearbeiten, werden daher personenbezogen sein.

Müssen Sie in Ihrer Agentur den Datenschutz beachten?

Das Erheben von personenbezogenen Daten, z. B. bei einer Versicherungsanfrage, das Speichern in der EDV, das Übermitteln an den Versicherer und die Nutzung z.B. für Werbezwecke gehört zu Ihrem alltäglichen Geschäft. Für Sie als gewerbliches Unternehmen gilt daher die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) sowie das ergänzend daran angepasste Bundesdatenschutzgesetz neue Form (BDSG n. F.) und Sie sind verpflichtet die dortigen Bestimmungen einzuhalten und Ihren Betrieb datenschutzgerecht zu organisieren. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften in anderen Gesetzen zu beachten, so u. a. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezüglich Werbemaßnahmen per elektronischer Post oder Telefon, um nur ein Beispiel zu nennen.

Warum sollten Sie den Datenschutz einhalten?

Verstöße gegen den Datenschutz können teuer werden. Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro und in bestimmten Fällen sogar bis zu 20 Millionen Euro vor und geht damit erheblich über die bisher noch im BDSG a.F. festgelegten Grenze von 300.000 Euro hinaus. Der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten ist stets auch eine Sache des persönlichen Vertrauens. Der Kunde erwartet von Ihnen, dass Sie mit seinen Daten verantwortungsbewusst umgehen.

Was bietet Ihnen dieses Portal?

Für die Mitglieder des BVK gibt es ein Handbuch, bestehend aus vielen Unterlagen und Hinweisen, die es den Mitgliedern erleichtern sollen, ihren Betrieb datenschutzgerecht zu organisieren. Hierbei handelt es sich um Checklisten, Merk- und Formblätter, Mustererklärungen und weitere nützliche Hinweise. 

Für Nachfragen, die den Umgang mit dem Handbuch und den dortigen Formularen betreffen, steht den Mitgliedern eine kostenfreie Hotline zur Verfügung. 

Die GINDAT bietet den Mitgliedern des BVK zudem eine Reihe von weiteren Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen an: 

Mehr erfahren Sie im Mitgliederbereich.