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Fehlüberweisung nach Phishing-Angriff: Unternehmen bleibt auf Schaden von 37.000 Euro sitzen

Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Rostock verdeutlicht eindrucksvoll die finanziellen Risiken unachtsamen Handelns im digitalen Geschäftsverkehr. Wer auf eine gefälschte E-Mail hereinfällt und Zahlungen an ein manipuliertes Konto vornimmt, trägt unter Umständen selbst die Verantwortung – auch bei einem klaren Betrugsszenario. In dem am 20. November 2024 ergangenen Urteil (Az.: 2 O 450/24) wurde eine Firma trotz Phishing-Angriffs zur erneuten Zahlung verpflichtet.

Konkret ging es um einen Bauauftrag, den ein Bauunternehmen an ein anderes Unternehmen für Innenausbauarbeiten vergeben hatte. Nachdem die beauftragte Firma eine reguläre Abschlagsrechnung per E-Mail versendet hatte, gelang es unbekannten Dritten, eine täuschend echt wirkende Kopie dieser Nachricht zu erstellen. In dieser manipulierten Version war lediglich die Bankverbindung geändert. Die Auftraggeberin ging auf die Täuschung ein und überwies rund 37.730 Euro auf das falsche Konto.

Als die tatsächliche Zahlung ausblieb, forderte das Bauunternehmen die Summe erneut ein. Die Empfängerfirma berief sich auf den Phishing-Betrug und vertrat die Auffassung, ihrer Zahlungsverpflichtung bereits nachgekommen zu sein.

Das Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Für eine wirksame Erfüllung einer Geldschuld sei erforderlich, dass der Betrag beim rechtmäßigen Gläubiger eingehe – eine Zahlung auf ein unautorisiertes Dritt-Konto reiche dafür nicht aus. Die Richter betonten zudem, dass die Täuschung vermeidbar gewesen wäre, da Auffälligkeiten in der E-Mail erkennbar gewesen seien und bei ausreichender Sorgfalt eine Verifizierung der Kontodaten naheliegend gewesen wäre.

Das Urteil setzt ein klares Signal: Unternehmen müssen beim Zahlungsverkehr erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen. Eine Überweisung an Betrüger, auch wenn sie täuschend echt erscheint, befreit nicht von vertraglichen Zahlungspflichten. Wer Warnzeichen ignoriert oder auf eine Verifikation verzichtet, läuft Gefahr, den finanziellen Schaden selbst tragen zu müssen.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de